Beschleicht Sie auch so ein unbehagliches Gefühl, wenn Ihr Gegenüber Ihnen eine Verordnung aus dem Krankenhaus oder eine Verordnung über Thalidomid über den HV-Tisch reicht? Wie lange sind die Gültigkeitsdauern der Verordnungen? Sind alle Kreuze dort gesetzt, wo sie hingehören? Was darf unter Umständen selbst ergänzt werden? Und was passiert, wenn der geforderte Artikel dann auch noch in der Warenwirtschaft als „AV“ gekennzeichnet ist?
Die Rezeptbelieferung bietet zahlreiche Fallstricke und Stolperfallen für das pharmazeutische Personal in der Apotheke. Leider kann man sich nicht nur der pharmazeutischen Beratung widmen, sondern schlägt sich auch immer wieder mit allerlei Formalitäten herum. So müssen eine ganze Reihe von Besonderheiten bei Betäubungsmittel-Rezepten, T-Rezepten, Entlass-Rezepten, Acitretin-, Alitretinoin- oder Isotretinoinrezepten, aber auch bei „harmlos“ anmutenden GKV- und Privat-Rezepten beachtet werden. Sollten Sie nicht alle Forderungen im Blick haben, droht die Retaxfalle. Anhand von Praxisbeispielen werden Kenntnisse über komplexe Abgaberegelungen vermittelt. Hierbei werden die allgemeingültigen gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt. Spezielle Anforderungen für die Belieferung des E-Rezeptes sind nicht Thema dieser Veranstaltung.
Lernziele- Wichtige Besonderheiten der einzelnen Rezeptarten kennen
- Kennenlernen der wichtigsten Rezeptformalien für Sonderrezepte
Referent des Vortrages ist Daniel Finke, Fachapotheker für Allgemeinpharmazie aus Osnabrück.