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Beitrag/Buchhaltung
Kammerbeitrag

Beitragsordnung der Landesapothekerkammer

Die Kammerbeiträge basieren auf der aktuellen Beitragsordnung. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen.

Für Inhaberinnen und Inhaber einer Betriebserlaubnis ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Nettoumsatz der Apotheke. Der Prozentsatz wird von der Kammerversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschlossen. Apothekerinnen und Apotheker ohne Betriebserlaubnis entrichten -entsprechend der aktuellen Beitragsordnung - einen festen Beitrag pro Kalenderjahr.

Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum, Mitglieder im Ruhestand, Apothekerinnen und Apotheker in Elternzeit und Approbierte, die Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten sind auf Antrag beitragsfrei. Zur Antragsprüfung muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (bspw. Bescheid über den Bezug von Elterngeld, Rente oder Arbeitslosengeld). Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden.

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