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Weiterbildung
Spezialisierung als Fachapothekerin und Fachapotheker

Mit ihrer freiwilligen Weiterbildung spezialisieren sich approbierte Apothekerinnen und Apotheker zu Fachapothekerinnen und Fachapothekern für unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der Apotheke, in der Industrie, in Ausbildungsbetrieben oder bei Behörden.

Welche Vorteile bietet Ihnen die Weiterbildung?

Die Weiterbildung gilt als höhere Qualifizierung in einem Spezialgebiet oder -bereich, von der Sie in vielerlei Hinsicht profitieren. Je nach Wahl Ihres Arbeitsplatzes bzw. Ihres Berufsfeldes wird häufig spezielles Fachwissen gefordert. Dieses wird im Rahmen der Weiterbildung strukturiert vermittelt. Das praxisbezogene, vertiefende Lernen sowie der intensive Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterzubildenden und den Referentinnen und Referenten sorgen für eine Fülle neuer Anregungen, Kontakte und Motivation.

Darüber hinaus bietet die Weiterbildung Vorteile für den gesamten Berufsstand. Heute ist es auch für Apothekerinnen und Apotheker immer wichtiger, ihre Qualifikation deutlich zu machen. Durch die Weiterbildung können ureigene pharmazeutische Inhalte und Tätigkeitsfelder aktiv besetzt werden. Dadurch wird das Berufsbild der Apothekerinnen und Apotheker gesichert und neue, interessante Zukunftsperspektiven eröffnet.

Weitere Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Website der ABDA.

Voraussetzungen

Die „Spielregeln“ der Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung festgelegt und werden durch die Empfehlungen des Weiterbildungsausschusses spezifiziert.

Die Weiterbildung in Gebieten kann nur an einer anerkannten Weiterbildungsstätte durchgeführt werden. Bei einer Vollzeitbeschäftigung dauert sie mindestens 36 Monate. Auch eine Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeittätigkeit ist möglich, allerdings verlängert sich dabei die Weiterbildungszeit entsprechend.

Die Weiterbildung erfolgt unter Betreuung und Anleitung durch eine hierzu persönlich ermächtigte Apothekerin oder einen persönlich ermächtigten Apotheker. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Apothekerin oder der Apotheker selbst Fachapothekerin bzw. Fachapotheker ist und ein aktuelles Fortbildungszertifikat der LAKT besitzt. Auch muss sie oder er in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte arbeiten, es muss aber nicht die des Weiterzubildenden sein. In einem solchen Fall spricht man von einer Fernermächtigung, d.h. die Weiterbildung wird von Fachapothekerinnen und Fachapothekern betreut, die in einer anderen Apotheke tätig sind.

Die LAKT empfiehlt den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages zwischen den Weiterzubildenden und Weiterbildungsleitenden, gegebenenfalls ist auch die oder der Leitende der Weiterbildungsstätte in den Vertrag einzubeziehen.

Ist Ihre Apotheke zugelassene Weiterbildungsstätte und haben Sie eine ermächtigte Weiterbildungsleitende oder einen ermächtigten Weiterbildungsleitenden, können Sie mit der Weiterbildung beginnen. Der Beginn Ihrer Weiterbildung ist der Landesapothekerkammer Thüringen anzuzeigen.

Verlauf der Weiterbildung

Zu Beginn der Weiterbildung erstellen Weiterbildungsleiterin bzw. Weiterbildungslieter und die Weiterzubildendenden gemeinsam einen Weiterbildungsplan, in dem spezifische Ziele und Inhalte für die Weiterbildung festgelegt werden. Der Plan dient als roter Faden und eignet sich zur jeweils aktuellen Standortbestimmung. Der Weiterbildungsplan ist dabei stets flexibel, wird dadurch jedoch immer wieder zu aktualisieren sein.

In Fachgesprächen diskutieren die Weiterzubildendenden und Weiterbildungsleitende regelmäßig den Stand der Weiterbildung. Sie bearbeiten dabei spezielle Schwerpunkte, die die Weiterzubildenden vorbereiten. Die Fachgespräche werden durch die Weiterbildungsleiterin oder den Weiterbildungsleiter dokumentiert.

In regionalen Fachkreisen treffen sich Weiterzubildende und vertiefen Themen aus den Seminaren. Die Fachkreise werden in der Regel moderiert durch ermächtigte Weiterbildungsleitende, die in der Region tätig sind. Die Arbeit der Fachkreise ist strukturiert und wird ebenfalls dokumentiert.

Zu den praktischen Aufgaben des Weiterzubildenden gehört außerdem eine Projektarbeit. Liegen Ihre Stärken mehr in der Vortragstätigkeit, gibt es auch die Möglichkeit, als Referentin oder Refernet in Fort- oder Weiterbildungsseminaren der Landesapothekerkammer tätig zu werden und sich diese Tätigkeit anstelle der Projektarbeit anerkennen zu lassen.

Der praktische Teil der Weiterbildung Allgemeinpharmazie wird ergänzt durch 60 Stunden theoretische Seminarveranstaltungen. Weiter 60 Stunden stellt die Weiterzubildende oder der Weiterzubildende nach seinen Interessen aus dem Angebot der zertifizierten Fortbildungen der LAKT zusammen. In den anderen Gebieten sind es 120 verpflichtende Seminarstunden.

Weiterbildungsgebiete

Allgemeinpharmazie

Nachdem im Studium wissenschaftliche Grundlagen vermittelt wurden und der Schwerpunkt dabei auf dem Arzneimittel lag, sind es in der öffentlichen Apotheke die Menschen, die mehr und mehr als Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen.

Der Begriff der „ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" beschreibt nur sehr trocken die Anforderungen, die heute gute Offizin-Apothekerinnen und -Apotheker erfüllen müssen.

So können Fachapothekerinnen und Fachapotheker ihre Fähigkeiten nur in einem professionellen Umfeld optimal nutzen und einbringen. Ein praxisorientiertes und wirklich etabliertes Qualitätsmanagementsystem hat sich dabei als Grundvoraussetzung etabliert. Ziel der Weiterbildung muss es sein, ein QM-System in der eigenen Apotheke einzuführen bzw. ein schon bestehendes System auch zu leben.

Auch im kommunikativen Bereich bedarf es zusätzlicher Kenntnisse, um das patienten- oder auch arztorientierte Vermitteln des apothekerlichen Wissens zu gewährleisten und die Aufgaben als kompetente Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in Gesundheitsfragen optimal zu erfüllen.

Dies sind nur zwei Beispiele aus der breiten Palette der Weiterbildungsziele für das Gebiet Allgemeinpharmazie. Das in der Weiterbildung vermittelte und erarbeitete Praxiswissen soll die eigenen Möglichkeiten erweitern, die Kreativität im Beruf erhöhen und Fachapothekerinnen und Fachapotheker für Allgemeinpharmazie zu echten Spezialistinnen und Spezialisten für die öffentliche Apotheke machen.

Klinische Pharmazie

Das Tätigkeitsfeld des Krankenhausapothekers hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Zu den klassischen Tätigkeiten der Entwicklung, der Herstellung und der Prüfung von Arzneimitteln kommen insbesondere auf den Apothekerinnen und Apothekern auf Station in verstärktem Maße neue Dienstleistungen hinzu.

Der direkte Kontakt der Apothekerinnen und Apothekern zu den Patientinnen und Patienten und ihre Beratung in Fragen zur Arzneimitteleinnahme sind in vielen europäischen Ländern schon heute selbstverständlich. Auch eine fundierte Arzneimittelinformation der Klinikärztinnen und -ärzte und die Beratung des Pflegepersonals gehören zu den Aufgaben von Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapothekern. Durch die Aufnahme der klinischen Pharmazie in das universitäre Studium wird dem auch in Deutschland Rechnung getragen. Die Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie schreibt diese Entwicklung konsequent fort.

Selbstverständlich berücksichtigt die Weiterbildung auch den besonderen Stellenwert der Zubereitung anspruchsvoller Arzneiformen (Zytostatika, Lösungen zur parenteralen Ernährung) als Paradedisziplin von Apothekerinnen und Apothekern in der Krankenhausapotheke.

All diese Dienstleistungen im Krankenhaus stehen heute verstärkt unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit. Das Ziel der klinischen Pharmazie muss sein, den gezielten, wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln im Krankenhaus zu gewährleisten. Dementsprechend stehen auch Pharmakoökonomie und Management auf dem Seminarprogramm.

Die Durchführungsempfehlungen zur Klinischen Pharmazie sowie den Weiterbildungskalender der Bundesapothekerkammer finden Sie im Rahmen des Internetauftrittes der ABDA bzw. Bundesapothekerkammer.

Weiterbildungsbereiche

Ernährungsberatung

Diese Weiterbildung zielt darauf ab, die Entstehung und Manifestation ernährungsabhängiger Erkrankungen in der Bevölkerung zu verhindern, ihre Verschlechterung zu vermeiden oder ihren Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen.

Mit einer Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Ernährungsberatung leisten die Apothekerinnen und Apotheker einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Die Seminarinhalte reichen von spezifischen Ernährungsempfehlungen z.B. für Säuglinge, Sportler oder Senioren über die Möglichkeiten einer diätetischen Behandlung verschiedener Krankheitsbilder bis hin zu einem Intensivtraining über rhetorische und ernährungspsychologische Themen. Ziel ist die optimale Vorbereitung der Apothekerinnen und Apotheker auf die Ernährungsberatung im Rahmen des Apothekenbetriebs.

Onkologische Pharmazie

Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apothekerinnen und Apotheker sorgen für eine sachgerechte und sichere Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung der Pharmakologie der Tumortherapeutika sowie deren sachgerechte Herstellung und Handhabung. Sie arbeiten mit anderen Heilberufen in Fragen der Tumortherapie zusammen.

Dies schließt die klinisch-pharmazeutische Beratung des onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals, die pharmazeutische Betreuung des Krebspatientinnen und -patienten, den Umgang mit Informationen auf dem Gebiet der Onkologie sowie die Mitwirkung an klinisch-onkologischen Studien ein.

Zur Weiterbildung Onkologische Pharmazie gehört der Besuch von 100 Seminarstunden sowie die regelmäßige praktische Herstellung von Zytostatika.