Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ aktualisiert 15.10.2026 - Information & Internet, Apothekenwesen, externe Gremien
Nicht jeder Wirkstoff hat den Gehalt 100 %, ist wasserfrei oder liegt in der Form vor, die auf dem Rezept steht. Mit dem Einwaagekorrekturfaktor (EKF) können Apotheken das bei der Einwaage der Rezeptursubstanz ganz einfach berücksichtigen. Das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) pflegt eine digitale Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“, die es im geschützten Bereich ihrer Internetseite veröffentlicht. Unter anderem sind in der nun aktualisierten Version folgende Substanzen neu aufgenommen worden:
- Harnstoff-Stammverreibung 50 % (NRF S.8.),
- Carbamazepin,
- Itraconazol,
- Lorazepam,
- Thiamazol und
- Amiodaronhydrochlorid.
Da im Europäischen Arzneibuch mit dem 5. Nachtrag (Ph. Eur. 11.5) das Morphinsulfat in Morphinhemisulfat-2,5-Hydrat geändert wurde, ist nun auch Morphinhemisulfat-2,5-Hydrat in der EKF-Excel-Datei zu finden. Übergangsweise bleibt der Eintrag Morphinsulfat bestehen, damit für Rezeptursubstanzen vor Ph. Eur. 11.5 weiterhin der Einwaagekorrekturfaktor bestimmt werden kann.