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Bürokratieabbau ist das Schlagwort der Stunde.
19.03.2026 - externe Gremien, Apothekenwesen, Information & Internet

Landesverband der freien Berufe trifft Normenkontrollrat

Am 10. März trafen sich der Vorstand des Landesverbandes der freien Berufe (LfB) mit dem Thüringer Normenkontrollrat (NKR) zu einem Gedankenaustausch. Das Ziel der Tätigkeit des Thüringer Normenkontrollrats ist die Beratung und Unterstützung der Landesregierung auf dem Gebiet der Bürokratievermeidung, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtssetzung. In diesem Rahmen hat er die Aufgabe Verbesserungspotentiale bei der Entstehung und dem Zusammenwirken von Rechtsvorschriften zu erkennen, darzustellen und der Landesregierung Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.

Der LfB berichtete im Rahmen dieses Treffens über die Initiative der Thüringer Heilberufe, ein „Jahr der Entbürokratisierung“ auszurufen, um auf das Thema besonders aufmerksam zu machen.

Arbeitsweise des Normenkontrollrates

Der Normenkontrollrat wird aktiv durch die Landesregierung, aber auch auf die Initiative Privatpersonen, Unternehmen oder Verbänden aktiv. Eine wichtige Rolle spielt dabei der „Bürokratie-Melder“. Zunächst erfolgt eine Vorprüfung auf Relevanz, danach werden die Fachressorts zur Stellungnahme aufgefordert. Oftmals ergeben sich allerdings rechtliche Hürden, die die Lösung des Problems verhindern. Wenn Handlungsspielräume erkannt werden, kann der NKR auch gegenüber dem Gesetzgeber neue gesetzliche Regelungen anregen. Hilfreich sei dabei immer, wenn die Betroffenen für ihr Problem selbst Lösungsvorschläge unterbreiten. Der LfB hat dabei eine Feedback-Funktionalität im Bürokratiemelder des NKR angeregt, um die Akzeptanz dieses grundsätzlich sehr sinnvollen Instrumentariums zu steigern. Wer sich Gedanken um den Abbau von Bürokratie mache, verdiene auch, über den Status der Sachbearbeitung informiert zu werden. Dem wurde seitens des NKR zugestimmt.

Doppelte Datenerfassung und risikobasierter Datenschutz

Übereinstimmung bestand insoweit, als weitere Potenziale in der Vereinfachung von Datenerhebungen und der Vermeidung der Anlage doppelter Datenbestände liegen, wobei - geht man ins Detail - auch hierbei deutlich geworden ist, dass es insgesamt um eine sehr komplexe Materie geht. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen mitteilen, dass die LAKT zu einem Gespräch mit dem Thüringer Landesamt für Statistik eingeladen wurde, das in der zweiten Aprilhälfte stattfinden wird.

Durch die Vertreterinnen des NKR wurde darüber informiert, dass aktuell das Datenschutzrecht vereinfacht werden soll. So sei es nicht erforderlich, dass in jedem Unternehmen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig werden müsse. Statt an die Mitarbeiterzahl anzuknüpfen, wäre ein risiko- und evidenzbasierter Ansatz sinnvoll. Für die Apotheken in Thüringen bedeutet dieser Ansatz wahrscheinlich keine Erleichterung.