Pharmaziepraktikum ist Teil der Ausbildung
04.02.2022 - Ausbildung, Apothekenwesen
Wenn aus Studierenden Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum werden, wird an uns des Öfteren die Frage herangetragen, ob der praktische Teil ebenso zur Ausbildung gehört und ob unsererseits Bescheinigungen ausgestellt werden, damit beispielsweise ein vergünstigtes Bahnticket erworben werden kann.
Auch Krankenkassen, Behörden und viele andere Einrichtungen bieten für Auszubildende besondere oder ermäßigte Konditionen an. Mit einer Studienbescheinigung von der Universität ist dies meist ganz unproblematisch. Im Praktikum sind die angehenden Apothekerinnen und Apotheker jedoch nicht mehr an der Universität eingeschrieben, befinden sich aber immer noch in der Ausbildung. Unsere Stellungnahme kann zu dieser Zeit eine mögliche Hilfe sein.