Wie bringen wir sie leitliniengerecht und effektiv zum Laufen?
Die Einführung der pDL Inhalativa sollte eigentlich ein Grund zum Feiern gewesen sein. Inhalativa sind hocheffiziente Arzneiformen, von denen die Patientinnen und Patienten unglaublich profitieren können, wenn sie denn richtig angewendet werden. Das sie das können, dafür sind in erster Linie die Arzneimittelexpertinnen aus den Apotheken verantwortlich - wir. Und obwohl diese Beratung auf eigene Initiative der Apotheke ausgelöst und gesondert abgerechnet werden kann, lassen wir diese Chance – für Patientinnen und Apotheke – oft genug ungenutzt. Warum?
Das Verfahren ist stark „bürokratisiert“, die Dokumentation steht mal wieder im Vordergrund, der Nutzen wird für die Patientin, den Patienten vor lauter Unterschriften und „Angst vor dem Kleingedruckten“ oft gar nicht spürbar, zumal „der Arzt ja auch schon was dazu gesagt hat“. Das Ergebnis? Apotheken sind sehr zurückhaltend mit Ihrem Beratungsangebot und ihre Patientinnen bleiben ungeschult, sind unsicher in der Anwendung und machen leicht vermeidbare Fehler.
Dr. Eric Martin begegnet diesen Problemen in seiner Apotheke mit Struktur, Konsequenz und überzeugender Kompetenz. Wirklich alle Patientinnen und Patienten werden in seiner Apotheke motiviert, die pharmazeutische Dienstleistung wahrzunehmen, egal ob zur Erstinstruktion oder zum Monitoring der tatsächlich praktizierten Anwendung. Sie werden davon profitieren und vieles aus diesem Seminar im wahrsten Sinne des Wortes „mitnehmen“ können, das sie bereits am Montag nach dem WEWS anwenden können. Behandelt werden:
- Das Theoriewissen zum korrekten Gebrauch der Inhalationsdevices.
- Das didaktische Konzept für die klare Unterscheidung und patientengerechte Erbringung der beiden Kernaufgaben Erstinstruktion (Geräteschulung für ein neues Gerät und aktive Überprüfung, dass das Erläuterte, Gezeigte selbstständig reproduziert werden kann) und Monitoring (Überprüfung einer Dauertherapie zur Detektion von Handhabungsdefiziten).
- Organisatorische Fragen: Was muss am Beratungsplatz vorgehalten werden? Wie stellt man sicher, dass alle (!) Patient innen angesprochen und nachdrücklich zur Durchführung der pDL motiviert werden (Teamaufgabe).
- Patientenansprache bei der Erstinstruktion und beim Monitoring: Wie erkennt man Handlungsbedarf?
Sie erhalten die folgenden Unterlagen, die Ihnen die leitliniengerechte Durchführung der Beratung spürbar erleichtern werden:
- Individualisierte Protokollvorlagen für alle marktüblichen Devices, auf denen sowohl das Ergebnis einer Erstinstruktion als auch eines Monitorings protokolliert werden können. Der Patient erhält eine Kopie, um seine Aufmerksamkeit auf festgestellte Defizite zu lenken und ihm gleichzeitig eine Schritt-für-Schritt-Anweisung für zuhause an die Hand zu geben. Der Protokollbogen dient außerdem zur Dokumentation, dass die pDL durchgeführt wurde und ferner zur Information des Verordners, wenn gravierende Anwendungsprobleme die Eignung eines konkreten Devices fraglich machen und eine Therapieumstellung erwogen werden sollte.
- Zwei SOPs für die leitliniengerechte Durchführung der beiden Kernaufgaben Erstinstruktion und Monitoring.
- Mehrere Checklisten für die Implementierung und die Teamschulung in Ihrer Apotheke.
Ihr Referent, Dr. Eric Martin, ist Apothekenleiter in Marktheidenfeld und lebt die pharmazeutische Betreuung. In unzähligen Fort- und Weiterbildungen sowie in Lehrveranstaltungen der klinischen Pharmazie an verschiedenen Universitäten hat er sein praxiserprobtes Wissen weitergegeben und die Werkzeuge geliefert, mit denen dieses Wissen tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann. Er ist Mitglied der Arzneimittelkommission (AMK) und war über viele Jahre im wissenschaftlichen Beirat der Bundesapothekerkammer tätig. Er ist stellvertretendes Mitglied der Leitlinienkommission zur Nationalen Versorgungsleitline Asthma und COPD.
Vergünstigte Anmeldung bis zum 15. September
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über wews.de. Die Teilnahmegebühren bleiben unverändert. Apothekerinnen und Apotheker bezahlen regulär 220 Euro, allerdings können Sie bis zum 15. September 2026 die vergünstigte Gebühr von 180 Euro nutzen. Pharmazeutinnen im Praktikum und Studierende sind für 100 Euro Teilnahmegebühr beim WEWS dabei.