Neu: Erstattungsfähigkeit von Tabakentwöhnungsprodukten
Mit guten Neujahrsvorsätzen beladen, äußern viele Kundinnen Anfang jeden Jahres klassischerweise vermehrt den Wunsch nach Nikotinersatzprodukten. Tabakentwöhnung ist natürlich zu jedem Zeitpunkt möglich und elementar wichtig. Zum einen ganz allgemein im Zuge einer gesunden Lebensweise und zum anderen bei chronischen Erkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma oder einer COPD. Die Gründe weshalb die Tabakentwöhnung nicht begonnen wurde, sind vielfältig.
Positiv gestimmt dürfen unsere Kundinnen in Zukunft sein, denn einige Arzneistoffe zur Tabakentwöhnung sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig geworden.
Neben der umfänglichen Beratung zu den verschiedenen Rx-Arzneistoffen und Darreichungsformen bei den Nikotinersatzprodukten, sollte die Gesamtmedikation auch im Blick behalten werden. Denn eine plötzliche Änderung des Raucherstatus kann einen Einfluss auf den Metabolismus verschiedener Wirkstoffe haben und gegebenenfalls eine Dosisanpassungen erforderlich machen.
Gleichzeitig bietet die Beratungssituation in der Apotheke die Gelegenheit, evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung vorzustellen, die als Präsenzkurse, Onlineformate oder über Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) verfügbar sind.
Perspektivisch könnte sich für Apotheken zudem die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche pharmazeutische Dienstleistung „Tabakentwöhnung“ zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen anzubieten. Damit erfährt ein klassisches Beratungsthema eine zeitgemäße Erweiterung.
Lerninhalte- Beratung & Abrechnung der erstattungsfähigen Präparate zur Tabakentwöhnung
- Kennenlernen der evidenzbasierte Entwöhnungsprogramme (Online- & Präsenzkurse, DIGA)
- Ausblick: Mögliche pharmazeutische Dienstleistung „Tabakentwöhnung“
Referentin ist Apothekerin Gesche Ratfeld aus Hamburg. Sie ist Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie und in vielen Kammerbereichen als Fortbildungsreferentin aktiv.