Bildungsministerium nimmt Stellung
29.05.2020 - externe Gremien, Pandemie, Geschäftsführung, interne Gremien
Das Thüringer Bildungsministerium hat auf den Offenen Brief von Kammerpräsident und Verbandsvorsitzenden zur Kindernotbetreuung geantwortet. Staatsekretärin Dr. Julia Heesen war es wichtig zu betonen, dass die Zuordnung der Gruppen in keiner Weise eine Beurteilung des Werts, der Bedeutung oder der Leistung eines Berufsstandes für die Allgemeinheit darstellt. Jede Berufsgruppe sei wichtig und wird geschätzt, aber nicht jede Berufsgruppe könne bei der Gruppenzuordnung gleichermaßen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wolle sie den Eindruck korrigieren, dass die Landesregierung der Tätigkeit in den Apotheken nicht die angemessene Bedeutung zumesse. Sie möchte den Thüringer Apotheken versichern, „dass nicht nur der Landesregierung insgesamt, sondern auch dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport absolut klar ist, welche zentrale Rolle und große Verantwortung Apothekerinnen, Apotheker und ihre Mitarbeiter für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wahrnehmen. Zurecht gebührt den Apotheken deshalb unsere besondere Wertschätzung.“
Dennoch wurde das Personal der Apotheken nicht der Gruppe A+, sondern der Gruppe A zugeordnet. In der ersten Phase des Lockdown war es oberstes Ziel, den Kreis der betreuten Kinder so klein wie möglich zu halten. Deshalb wurde die Notbetreuung zunächst strikt auf solche Personen beschränkt, deren Arbeit zum Erhalt von „Leib und Leben" der Mitmenschen beiträgt. „In einer zweiten Phase mussten wir mit den Kapazitätsbegrenzungen umgehen, die die infektionsschützenden Maßnahmen mit sich bringen. Daher waren schwierige Auswahlentscheidungen zu treffen, bei denen wir vorrangig soziale Belange und die Bedürfnisse der Kinder in den Blick genommen haben.“ Die Staatssekretärin drückte ihre Hoffnung aus, dass die nun geplante Rückkehr zur Normalität, es auch den Apothekerinnen und Apothekern erleichtert, ihre wichtigen beruflichen Aufgaben zu erfüllen.
Darüber hinaus wolle sie den Eindruck korrigieren, dass die Landesregierung der Tätigkeit in den Apotheken nicht die angemessene Bedeutung zumesse. Sie möchte den Thüringer Apotheken versichern, „dass nicht nur der Landesregierung insgesamt, sondern auch dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport absolut klar ist, welche zentrale Rolle und große Verantwortung Apothekerinnen, Apotheker und ihre Mitarbeiter für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wahrnehmen. Zurecht gebührt den Apotheken deshalb unsere besondere Wertschätzung.“
Dennoch wurde das Personal der Apotheken nicht der Gruppe A+, sondern der Gruppe A zugeordnet. In der ersten Phase des Lockdown war es oberstes Ziel, den Kreis der betreuten Kinder so klein wie möglich zu halten. Deshalb wurde die Notbetreuung zunächst strikt auf solche Personen beschränkt, deren Arbeit zum Erhalt von „Leib und Leben" der Mitmenschen beiträgt. „In einer zweiten Phase mussten wir mit den Kapazitätsbegrenzungen umgehen, die die infektionsschützenden Maßnahmen mit sich bringen. Daher waren schwierige Auswahlentscheidungen zu treffen, bei denen wir vorrangig soziale Belange und die Bedürfnisse der Kinder in den Blick genommen haben.“ Die Staatssekretärin drückte ihre Hoffnung aus, dass die nun geplante Rückkehr zur Normalität, es auch den Apothekerinnen und Apothekern erleichtert, ihre wichtigen beruflichen Aufgaben zu erfüllen.