Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft?
14.10.2022 - Information & Internet, Pandemie, externe Gremien
Von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu unterscheiden ist außerdem die rechtliche Definition, wann eine Person als vollständig geimpft gilt. Auch zu dieser Frage finden Sie unter: infektionsschutz.de eine Antwort. Danach ist seit dem 19. März 2022 im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
- nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- nach zwei Einzelimpfungen
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
Das bedeutet, es gibt einen Unterschied, ob man die Frage nach dem „Impfschutz“ juristisch oder medizinisch beantwortet. Besondere Risikofaktoren oder auch das Alter werden bei der juristischen Definition nicht berücksichtigt. Für gesunde Erwachsen, die noch keine 60 sind, ist der vollständige Impfschutz juristisch gesehen aber derselbe, wie von der Ständigen Impfkommission - STIKO empfohlen.