Leitfaden für die praktische Ausbildung
02.09.2022 - Ausbildung, interne Gremien, Apothekenwesen, Recht
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat im Jahr 2015 den „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ verabschiedet. Der Leitfaden wird seitdem regelmäßig aktualisiert und besteht aus:
- dem Musterausbildungsplan,
- den insgesamt 27 Arbeitsbögen und
- den Evaluationsbögen.
Der Musterausbildungsplan bietet eine Empfehlung zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Ausbildung und wird durch die Arbeitsbögen ergänzt, bei denen sich die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum vertieft mit verschiedenen Themen beschäftigen sollen. Ergänzt wird der Leitfaden „nach Thüringer Art“ noch durch den Ausbildungsvertrag nach § 4 der Approbationsordnung, einer Schweigepflichtserklärung, einer Verpflichtung auf das Datengeheimnis, einer Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Ausbildung und einer Stellungnahme der LAKT für Behörden, dass das Pharmaziepraktikum zur Ausbildung gehört.
Wenn Sie an dem Leitfaden interessiert sind, schreiben Sie uns einfach eine formlose Mailund wir senden Ihnen den Ausbildungsordner binnen weniger Tagen kostenfrei zu.