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PTA-Reformgesetz / Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats
12.12.2019 - Information & Internet, externe Gremien, Ausbildung, Recht

Der Bundesrat entscheidet am 20. Dezember 2019, ob er der PTA-Reform zustimmt. Der Bundestag hatte sie am 14. November 2019 beschlossen. Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert. Von den Anregungen des Bundesrates hat er nur wenige umgesetzt. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates bezogen sich insbesondere auf die vorgesehenen Ausbildungsstruktur und -dauer sowie die Kompetenzerweiterung der PTA im Apothekenbetrieb. Darüber hinaus hatten sich die Länder dafür ausgesprochen, dass Auszubildende während ihrer gesamten Ausbildung eine Vergütung erhalten sollen, um den Beruf attraktiver zu machen. Auch diese Forderung blieb unberücksichtigt.

Nunmehr liegen die Beschlussempfehlungen des federführenden Gesundheits- und des Kulturausschusses des Bundesrats vor, die anliegend übersandt werden. Die Ausschüsse empfehlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu gibt es aus jedem Ausschuss zwei Begründungspunkte:


Kulturausschuss
» Die Ausbildungsdauer soll von 2 ½ auf drei Jahre steigen. Strukturell soll sie sich im Wechsel von schulischer und praktischer Ausbildung vollziehen. Die schulischen Inhalte sollen dabei von 2.600 auf 3.000 Stunden erhöht werden, die zusätzlichen Stunden werden auf mehrere Fächer verteilt.

» PTA-Schulen sollen eine im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessene Zahl von hauptberuflichen Lehrkräften mit abgeschlossener pädagogischer Hochschulausbildung beschäftigen. Das Nähere zu diesen Mindestanforderungen sollen die Länder bestimmen können. Dabei ist eine Übergangszeit bis 2033 vorgesehen, während der die erforderliche Hochschulausbildung nicht oder nur für einen Teil der Lehrkräfte erforderlich sein kann. Laut Begründung soll der Einsatz nebenberuflich tätiger Lehrkräfte weiterhin ebenfalls möglich sein. Ob pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen von Heilberufskammern in Ergänzung zu einem staatlichen Weiterbildungsprogramm für hauptberuflich tätige Lehrkräfte zur Anwendung kommen können, liege in der Regelungsbefugnis der Länder.

Gesundheitsausschuss
» Während der gesamten Ausbildungszeit – also nicht nur während der praktischen Ausbildung – soll eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
» Das Schulgeld soll abgeschafft werden.

Für den Fall, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, empfiehlt der Gesundheitsausschuss eine Entschließung mit folgendem Inhalt:

» Die gesetzlichen Änderungen der Ausbildung seien nicht ausreichend für die vorgesehene Kompetenzerweiterung der PTA. Daher müsse vor Inkrafttreten des Gesetzes (das für 2023 vorgesehen ist) eine Prüfung und nachfolgende Gesetzesänderung erfolgen.
» Die Attraktivität der Ausbildung müsse durch Abschaffung des Schulgelds sowie Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesteigert werden. Hierzu solle zeitnah ein weiteres Gesetzgebungsverfahren folgen.
» Heilberufskammern obliege es nicht, Festlegungen für die praktische Ausbildung zu treffen. Die Regelungsbefugnis der Länder sei zu wahren; sie könnten in Vollzug des Beruferechts ggf. die Mitwirkung von Kammern einfordern. Dies solle in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden.
» Die zweimalige Wiederholung von Prüfungsteilen gehe zu weit. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren solle dafür Sorge getragen werden, dass nur nicht bestandene Teile nur einmal wiederholt werden könnten.
» Es bedürfe einer Finanzierungsregelung für die Ausbildung, die im Gleichklang mit anderen Gesundheitsfachberufen stehe. Dazu sei eine Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erforderlich, um Ausbildungsstätten an Krankenhäusern sowie Schulen, die Kooperationsverträge mit Krankenhäusern schließen, zu finanzieren. Zudem fehle es an einer Regelung für öffentliche Apotheken als Ausbildungsstätten. Dies solle vor Inkrafttreten des Gesetzes geprüft und ggf. gesetzlich umgesetzt werden.