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Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung geändert
21.10.2019 - Information & Internet, Recht, externe Gremien

Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Oktober 2019 ist am 21. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1450) verkündet worden.

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat geforderten Änderungen, in denen zum Teil Forderungen der ABDA aufgegriffen worden waren, akzeptiert.

Zusammengefasst sind die folgenden Änderungen nun verabschiedet:
  • Streichung des Erfordernisses des Einzelfalls im Botendienst
  • Klarstellung, dass das im Botendienst eingesetzte Personal kein Fremdpersonal sein darf
  • Zulassung der telepharmazeutischen Beratung im Rahmen der Botenzustellung
  • verbindliche kostenlose Zweitzustellung auch im Botendienst
  • Verbesserung der Temperaturkontrolle im Versandhandel und Botendienst
  • Verankerung von aut idem im Bereich der Selbstzahler und privat Versicherten
  • Anhebung des Notdienstzuschlags zum 1. Januar 2020 auf 21 Ct
  • Anhebung der Betäubungsmittelgebühr auf 4,26 €.
Die Änderungen treten mit Ausnahme der Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung am 22. Oktober 2019 in Kraft.