Praktische Erfahrung im Rahmen der Anerkennung 28.08.2026 - Recht, Apothekenwesen
Wie kann ich eine syrische Apothekerin in meiner Apotheke beschäftigen?
„Ich möchte mich erkundigen, ob eine syrische Apothekerin, die die Fachsprachprüfung für Apotheker in Sachsen bereits erfolgreich bestanden hat, in meiner Apotheke in Thüringen im Rahmen eines Praktikums bzw. zur Sammlung praktischer Berufserfahrung tätig werden kann. Ist hierfür bereits eine Berufserlaubnis oder eine andere Genehmigung erforderlich? Wird die in Sachsen bestandene Fachsprachprüfung in Thüringen berücksichtigt und welche pharmazeutischen Tätigkeiten darf sie während dieser Zeit unter Aufsicht ausüben?“
Tatsächlich können wir Ihnen nur eine unverbindliche Einschätzung geben. Die für Ihre Frage verbindlich zuständige Stelle ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Berufserlaubnis ist die Voraussetzung für pharmazeutische Tätigkeiten
Um als pharmazeutisches Personal in Ihrer Apotheke mitarbeiten zu können, benötigt sie eine Berufserlaubnis als Apothekerin. Liegt diese nicht vor, gehört sie nicht zum pharmazeutischen Personal und kann nur hospitieren, d.h. sie kann Ihnen über die Schulter schauen und sich allein durch Zusehen und Zuhören mit den Abläufen in der Apotheke vertraut machen. Sie darf leider nicht helfen oder anfallende (pharmazeutische) Aufgaben lösen. In Thüringen ist die bestandene Fachsprachprüfung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Berufserlaubnis. Wir gehen davon aus, dass die Bestätigung aus Sachsen dabei genauso gültig ist, wie eine entsprechende Bestätigung aus Thüringen.
„Unter Aufsicht“ heißt „unter Verantwortung“
Wenn sie eine Berufserlaubnis bekommt, wird diese in Thüringen nach unserer Kenntnis für eine bestimmte Apotheke und für das Ausüben von pharmazeutischen Tätigkeiten unter Aufsicht durch eine Apothekerin, einen Apotheker erteilt. Dabei bedeutet Aufsicht, dass diese Apothekerin bzw. dieser Apotheker die Verantwortung für die Ausübung dieser Tätigkeiten trägt. Sie sind dabei nicht eingeschränkt, sondern entscheiden selbst und eigenverantwortlich, was Ihre Mitarbeiterin bereits in welchem Maß allein machen kann, wann sie Sie dazuholen muss oder welche Tätigkeiten noch nicht in Frage kommen. Das bedeutet eben auch, dass sich die Aufsicht verändern wird, je mehr Erfahrungen die Kollegin sammeln wird.
Begleitender Unterricht als theoretische Vorbereitung
Am kommenden Montag startet bei uns der praktikumsbegleitende Unterricht, an dem sie gern teilnehmen kann, wenn sie oder Sie beide dies als sinnvoll ansehen. Wenn Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich gern an uns, wir können sie noch mit aufnehmen.