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PTA-Reformgesetz
23.12.2019 - Ausbildung

Der Bundesrat hat darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss zum PTA- (pharmazeutisch-technische Assistenten) Reformgesetz anzurufen. Damit ist der Weg frei, dass das PTA-Reformgesetz in Kraft treten kann. "Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht praxistauglich gewesen", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Ein Kernpunkt des Regierungsentwurfs ist die Beibehaltung der Ausbildungsdauer: Auch in Zukunft sollen PTA-Auszubildende eine zweijährige schulische Ausbildung absolvieren, an die sich eine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke anschließt. Damit dauert die Ausbildung insgesamt 2,5 Jahre. Der Bundesrat hatte drei Jahre vorgeschlagen. Auch zur Qualifikation der Lehrkräfte unterstützt die Apothekerschaft das neue Gesetz. Benkert: "An PTA-Schulen sollten auch in Zukunft Apotheker unterrichten können, ohne zwingend neben ihrem Pharmaziestudium ein zweites Lehramtsstudium absolviert haben zu müssen. Eine pädagogische Weiterbildung reicht unserer Erfahrung nach aus, damit Apotheker an PTA-Schulen unterrichten können. Würden die Hürden weiter erhöht, würde das zu personellen Engpässen an den PTA-Schulen führen."