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Gesetzentwurf sieht härtere Strafen bei Angriffen auf Apothekenpersonal vor
02.10.2026 - Recht

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums auf den Weg gebracht, der auch den strafrechtlichen Schutz für Apothekerinnen und Apotheker sowie ihre Teams stärkt. Das Gesetz reagiert auf die spürbar gestiegene Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen in gemeinwohlorientierten Berufen. Für das Apothekenpersonal, das im Alltag zunehmend mit Aggressionen konfrontiert ist, bedeutet der Entwurf eine rechtliche Gleichstellung mit anderen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind.

Mehr Schutz auch für Heilberufler

Der Gesetzentwurf sieht Strafschärfungen nach Berufsgruppen vor. Für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Haft angehoben werden. In besonders schweren Fällen soll der Strafrahmen künftig ein bis zehn Jahre Haft betragen. Zuvor waren es sechs Monate bis fünf Jahre. Angriffe auf Beschäftigte von Verkehrsunternehmen sollen künftig strafrechtlich wie Angriffe auf Vollstreckungsbeamte gewertet.

Tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen, zu denen auch Apothekenmitarbeitende, Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachpersonal gehören, werden ebenfalls mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten angedroht. In besonders schweren Fällen drohen auch hier ein bis zehn Jahre Haft. Bisher griffen besondere Schutzvorschriften für medizinisches Personal meist nur in Notaufnahmen oder im ärztlichen Notdienst.

Ein wichtiges Signal für den Apothekenalltag

Aggressive Kunden im Nachtdienst oder Übergriffe im Handverkauf, die Hemmschwelle im Kundenkontakt ist in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Mit der Neuregelung erkennt die Politik an, dass Apotheken eine tragende Säule der kritischen Infrastruktur sind und die Teams vor Ort effektiven Schutz verdienen. Wer diejenigen angreift, die die Gesundheitsversorgung rund um die Uhr aufrechterhalten, muss künftig mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.