LAKT fordert klare Regeln gegen missbräuchliche Deepfakes im Gesundheitswesen 17.08.2026 - Geschäftsführung
Wenn Ärztinnen, Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker in einem Video scheinbar für ein Arzneimittel oder Gesundheitsprodukt werben, obwohl sie dies nie getan haben, ist das längst Realität. Künstliche Intelligenz ermöglicht inzwischen täuschend echte Deepfakes, die gezielt für Werbung, Täuschung und Betrug eingesetzt werden. Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) fordert deshalb in einem Antrag beim Deutschen Apothekertag 2026 in München weitergehende gesetzliche Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Deepfakes.
Der von der Landesapothekerkammer Thüringen eingebrachte Antrag trägt den Titel „Schutz des Vertrauensverhältnisses im Gesundheitswesen: Verbot missbräuchlicher Deepfakes“. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker soll die Bundesregierung auffordern, sich in laufenden und künftigen Gesetzgebungsverfahren für einen wirksameren Schutz einzusetzen.
Wie konkret die Gefahr bereits ist, zeigt ein aktueller Fall aus Dänemark. Dort kursieren Deepfake-Videos, in denen der frühere Direktor der dänischen Gesundheitsbehörde Søren Brostrøm scheinbar in einer Fernsehsendung für ein Arzneimittel wirbt. Brostrøm hat nach eigenen Angaben nie für Arzneimittel oder Naturpräparate geworben. Nach einem Medienbericht kam es in der Folge zu Fehlmedikation. [1]
Auch in Deutschland werden bekannte Gesundheitsfachleute für gefälschte Werbung missbraucht. So wird unter anderem das Gesicht des Arztes und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen in Deepfake-Videos für vermeintliche Gesundheitsprodukte verwendet. [2]
„Deepfakes im Gesundheitswesen sind kein harmloser digitaler Schwindel. Wenn eine vermeintliche Empfehlung eines Arztes oder Apothekers dazu führt, dass Menschen ein Arzneimittel kaufen oder ihre Therapie verändern, wird aus einer Fälschung eine konkrete Gefahr für die Gesundheit“, erklärt Apotheker Danny Neidel, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen.
Vertrauen in Heilberufe darf nicht missbraucht werden
Der Thüringer Antrag setzt deshalb nicht allein beim Schutz der betroffenen Personen an. Im Mittelpunkt steht das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Gesundheitsberufen.
„Das Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Gesundheitsberufe ist eine zentrale Grundlage unserer Gesundheitsversorgung. Dieses Vertrauen darf nicht durch das kriminelle Geschäftsmodell von Betrügern gefährdet werden“, so Neidel.
Die LAKT fordert deshalb, Deepfakes im Gesundheitswesen ausdrücklich als besondere Gefährdung des Patientenschutzes und des Vertrauens in Heilberufe gesetzlich zu berücksichtigen. Der missbräuchliche Einsatz von Bildern, Stimmen oder Identitäten von Apothekerinnen und Apothekern, Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen zu Werbe-, Täuschungs- oder Betrugszwecken soll wirksam sanktioniert werden.
Kennzeichnung allein reicht nicht
Ein weiterer zentraler Punkt des Thüringer Antrags: Eine bloße Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten darf nicht als ausreichender Schutz angesehen werden. Die Forschung zeigt, dass Warnhinweise die Wirkung von Deepfake-Videos zwar reduzieren können, sie aber nicht zwangsläufig vollständig beseitigen. [3]
„Ein Warnhinweis ist wichtig, aber er kann nicht die alleinige Antwort sein. Wenn ein gefälschtes Video bereits Vertrauen erzeugt und eine gesundheitliche Entscheidung beeinflusst hat, lässt sich diese Wirkung nicht einfach per Kennzeichnung rückgängig machen“, betont Neidel.
Der Antrag fordert deshalb neben klaren gesetzlichen Grenzen auch wirksame Sanktionen sowie schnelle Erkennungs- und Meldestrukturen auf digitalen Plattformen. Entsprechende Inhalte sollen schnell entfernt werden können.
LAKT bringt Thema zum Deutschen Apothekertag
Der Deutsche Apothekertag findet vom 15. bis 17. September 2026 in München statt. Die Landesapothekerkammer Thüringen wird dort mit vier von der Kammerversammlung gewählten Delegierten vertreten sein. Neben dem Deepfake-Antrag bringt die LAKT einen weiteren Antrag zur zukünftigen Ausgestaltung der Apothekenvergütung ein. Beide Anträge wurden einstimmig vom Thüringer Apothekerparlament beschlossen. „Wir müssen handeln, bevor aus einzelnen Fällen ein strukturelles Problem für die Gesundheitsversorgung wird. Wer die Identität und Glaubwürdigkeit von Gesundheitsfachleuten missbraucht, um Menschen zu falschen Entscheidungen zu bewegen, greift letztlich das Vertrauen in die gesamte Versorgung an“, so Neidel.