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Bundesrat mit substantiellen Änderungen der ApBetrO und der AMVV
10.07.2026 - Recht, Apothekenwesen, externe Gremien

Der Bundesrat hat über die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen abgestimmt. Dabei wurden einige Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung vorgenommen. Zum einen wurde die Streichung des § 5 Wissenschaftliche und sonstige Hilfsmittel abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde die Zuordnung von Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres Abschlusses zum Apotheker bzw. zum PTA befinden, als Pharmazeutisches Personal der Apotheke. Vollständig neu gefasst wurden die Absätze 1 bis 3 des § 23 zur Dienstbereitschaft.

Auch die vorgeschlagene Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wurde durch den Bundesrat modifiziert. Bei den zukünftig vorgesehenen Verhandlungen zur Honorierung der Apothekenvergütung darf der prozentuale Anteil den Wert von 3 Prozent nicht unterschreiten.

Das weitere Verfahren

Da die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen von der ursprünglichen Fassung der Verordnung abweichen, stehen dem Verordnungsgeber nun grundsätzlich drei Möglichkeiten offen:

  1. Er akzeptiert die Änderungen und erlässt die Verordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung.
  2. Er zieht die Verordnung zurück und leitet gegebenenfalls ein neues Verordnungsverfahren ein.
  3. Er verzichtet auf den Erlass der Verordnung.

Vor diesem Hintergrund kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass das zuständige Bundesministerium für Gesundheit in den entsprechenden Anträgen ein Verkündungshindernis sieht und diesbezügliche Änderungen des Bundesrates zum Anlass nimmt, die Verordnung nach der Sitzung am 10. Juli 2026 nicht zur Verkündung einzureichen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.