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NIS2-Registrierung bis zum 31. Juli abschließen
16.06.2026 - Information & Internet, Recht, Apothekenwesen, externe Gremien

Bundesamt verlängert Registrierungspflicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die ABDA noch einmal zentral auf die Registrierungspflicht von Unternehmen nach dem BSI-Gesetz hingewiesen, mit dem die NIS-2-Richtlinie für ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt wurde. Bislang haben sich jedoch weniger Unternehmen registriert, als das BSI erwartet hat.

FAQ und weitere Hilfsangebote

Dem BSI ist bewusst, dass viele Unternehmen Auslegungsfragen zu NIS-2 und zur gesetzlichen Registrierungspflicht haben. Das BSI hat daher FAQ mit allgemeinen und sektorspezifischen Antworten auf seiner Webseite veröffentlicht. Eine rechtlich unverbindliche Prüfung der NIS-2-Betroffenheit ist ebenfalls dort hinterlegt. Zahlreiche weitere Informationen über die Registrierungspflicht hinaus finden Sie außerdem unter dem Hashtag „#nis2know“.

Registrierungsfrist bis zum 31. Juli

Nach Einschätzung des BSI dürften viele Apotheken von der gesetzlichen Registrierungspflicht betroffen sein. Da die Registrierungen überfällig sind, geht das Bundesamt davon aus, dass alle bisher noch nicht registrierten Einrichtungen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 erfolgreich abschließen.

Viele Informationen zur Erfüllung der Registrierungspflicht finden Sie auf den Internetseiten des BSI.