Hinweis zur WM-Werbung in der Apotheke 12.06.2026 - Apothekenwesen
Die Fußball-Weltmeisterschaft bietet Möglichkeiten für Aktionen und Schaufensterwerbung. Apothekerinnen und Apotheker sollten jedoch beachten, dass bei der Verwendung von WM-Bezügen strenge marken- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben gelten. Insbesondere die Nutzung offizieller FIFA-Logos, geschützter Bezeichnungen oder die Darstellung einer vermeintlichen Verbindung zur FIFA bzw. zu offiziellen Sponsoren kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zulässig sind in der Regel lediglich allgemein beschreibende Hinweise auf das Fußballturnier, ohne den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft zu erwecken. Eine hilfreiche Übersicht über die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die IHK Darmstadt. Dort sind die wichtigsten Hinweise zu Werbung, Schaufenstergestaltung und begleitenden Aktionen rund um die WM zusammengefasst.