Gemeinsame Initiative gegen Rezeptfälschungen 07.04.2026 - Presse
Gesundheitsakteure fordern verbindliche Nutzung des eRezepts
Angesichts steigender Schäden durch Rezeptfälschungen fordern führende Akteure des Thüringer Gesundheitswesens verbindliche gesetzliche Regelungen zur stärkeren Nutzung des eRezepts. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT), der Thüringer Apothekerverband (ThAV), die BARMER sowie die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur wirksamen Bekämpfung von Rezeptfälschungen verständigt.
Hintergrund sind Schäden in Höhe von rund 100 Millionen Euro jährlich, die durch gefälschte Verordnungen entstehen. Mit der Einführung des eRezepts Anfang 2024 wurde bereits ein wichtiger Schritt zur Eindämmung dieses Problems gemacht. Dennoch bestehen weiterhin Sicherheitslücken, insbesondere durch die Nutzung von Papierrezepten.
Verbindliche Nutzung statt freiwilliger Appelle
Die beteiligten Organisationen sprechen sich daher für eine verpflichtende Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) bei besonders fälschungsanfälligen Arzneimitteln aus.
„Appelle allein reichen nicht aus. Solange Papierrezepte im Umlauf sind, bleiben sie ein Einfallstor für Fälschungen“, erklärt Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen. „Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben, um das eRezept dort verbindlich zu machen, wo das Risiko am größten ist.“ Ein sachverständig besetzter Ausschuss soll künftig festlegen, für welche Wirkstoffe eine verpflichtende elektronische Verordnung gilt.
Apotheken stärken – aber früher ansetzen
Zwar begrüßen die Initiatoren ausdrücklich die geplante Änderung der Apothekenbetriebsordnung, die Apotheken bei Verdacht auf Fälschungen mehr Handlungsspielraum gibt. Diese greife jedoch erst, wenn der Schaden bereits entstanden sei. „Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, aber sie setzen zu spät an“, betont der Apotheker. „Unser Ziel muss es sein, Fälschungen gar nicht erst entstehen zu lassen.“
Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet
Für Ausnahmesituationen – etwa bei technischen Störungen oder im Notdienst – schlagen die Beteiligten klar definierte Notfallregelungen vor. „Die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat oberste Priorität“, so die Landesapothekerkammer Thüringen. „Mit klar geregelten Ausnahmen lässt sich Sicherheit und Versorgung gleichermaßen gewährleisten.“
Digitalisierung als Schlüssel zur Missbrauchsbekämpfung
Auch die BARMER unterstützt die Initiative. „Mit zunehmender Professionalität der Fälschungen steigt das Risiko für das gesamte Gesundheitssystem“, erklärt Apotheker Schreiber. „Die konsequente Digitalisierung ist der wirksamste Hebel, um Missbrauch nachhaltig einzudämmen.“