Fachsprachenprüfung: Aktualisierung des Leitfadens 26.09.2025 - Ausbildung, Apothekenwesen, externe Gremien
Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Apothekerausbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben und apothekerlich tätig werden wollen, müssen bei der Beantragung ihrer Approbation nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Bundesapothekerkammer hat dazu 2019 einen Leitfaden entwickelt, der bundeseinheitlich umgesetzt wird und in dem der Ablauf der Prüfungen geregelt ist.
Eine große Hilfe
Nun hat der Leitfaden eine Aktualisierung erfahren, die den Apothekerkammern der Länder im Rahmen einer Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstag vorgestellt wurde. Im Rahmen der Anpassung wurden der Ablauf, die Inhalte und die Bewertung der Fachsprachenprüfung angepasst. Die Prüfungskommission der LAKT wird sich in den nächsten Tagen mit der konkreten Umsetzung befassen. Wir sind optimistisch, dass sich auch die aktuelle Fassung als große Hilfe erweisen wird. Wir danken allen Mitgliedern der Prüfungskommission, die sich die Zeit genommen haben, an der Sitzung teilzunehmen.
Große Nachfrage auch in Thüringen
Die Fachsprachenprüfungen gehören inzwischen zu den festetablierten Aufgaben der LAKT. Seit dem 1. Juli 2018 haben 117 Menschen den Antrag auf Durchführung einer Fachsprachenprüfung bei der LAKT gestellt. Allein in den letzten vier Jahren wurden 90 Prüfungen abgenommen. Wir sind sehr froh darüber, dass wir dabei auf eine zehnköpfige Prüfungskommission zählen können.
Falls Sie sich engagieren möchten, jetzt wäre eine gute Gelegenheit ...
Wenn Sie mit dem Gedanken gespielt haben, eine ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen – die Aktualisierung der Unterlagen bietet eine passende Gelegenheit, als Mitglied der Prüfungskommission einzusteigen. Keine Sorge, Sie werden schrittweise an diese Aufgabe herangeführt. Melden Sie sich einfach bei uns.