Bundesregierung: Kammern und Selbstverwaltung zeit- und sachgemäß
25.08.2022 - externe Gremien
Der Bundestag beschäftigte sich im Rahmen einer Anfrage mit dem deutschen Kammerwesen, welches gegenwärtig die Bereiche der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der Freien Berufe betrifft. "Neben Deutschland gibt es in den EU-Mitgliedstaaten Österreich, Italien, Frankreich und Spanien eine Pflichtmitgliedschaft. Gegenwärtig sind die Kammern in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts konstituiert und verfügen über ein ausgeprägtes Selbstverwaltungsrecht. Daraus ergibt sich eine große Selbständigkeit gegenüber der Staatsverwaltung und der Politik", heißt es dort seitens der anfragenden Fraktion, die u.a. die Bundesregierung fragt, ob "nicht nur "vor dem Hintergrund der andauernden Krisen (Post-Corona, Ukraine-Krieg), eine generelle legistische Reform des deutschen Kammerwesens angedacht" sei (20/2428).
Die Bundesregierung antworte sehr umfangreich (20/2735): In der Antwort heißt es: „Die Bundesregierung hält das Kammerwesen sowie das System der funktionalen Selbstverwaltung für zeitgemäß und sachgerecht. Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt. Der Gesetzgeber hat die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Kammern der Freien Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Vielzahl hoheitlicher Aufgaben betraut. Dazu gehören u. a. die Berufsaufsicht, die Durchführung von Berufsexamen, Fortbildungsmaßnahmen, Sach- und Fachkundeprüfungen. Die Industrie- und Handelskammern nehmen öffentliche Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung, etwa bei der dualen Berufsbildung, effizient wahr und halten darüber hinaus regelmäßig ein umfangreiches Serviceangebot für ihre Mitglieder vor. Das Serviceangebot der Kammern kommt den Mitgliedern, soweit sie nicht direkt in Anspruch genommen werden (z. B. Beratungsleistungen), mindestens mittelbar zugute. Beispiele hierfür sind etwa Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern, der Einsatz der Kammern für entsprechende Rahmenbedingungen oder die Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, von denen die Mitglieder profitieren. Auch das Beitragssystem der Kammern ist mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben der Kammern und das Serviceangebot für die Mitglieder nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu beanstanden."
Überdies sieht die Bundesregierung für eine Änderung des geltenden Rechts keine Veranlassung. Das antwortende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt fest: „Das Kammersystem dient legitimen öffentlichen Aufgaben.“