Arbeitsschutzstandard der BGW für Apotheken aktualisiert
14.04.2022 - Pandemie, Apothekenwesen, Information & Internet
Die aktuelle Corona-Pandemie ist weiterhin eine Gefahr für die Gesundheit jedes und jeder Einzelnen und betrifft auch die gesamte Arbeitswelt. Das Ansteckungsrisiko und damit die Gefahr von betrieblichen Krankheitsausbrüchen ist bei der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante hoch. Es gilt daher weiterhin das Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Der Arbeitsschutzstandard ist an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).