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Corona-Arbeitsschutzstandard: Aktuelle Informationen der BGW
30.11.2021 - Information & Internet, externe Gremien, Arzneimittelinformation, Fortbildung

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat uns darauf hingewiesen, dass sie aufgrund der aktuellen Pandemielage bis auf Weiteres die beiliegende ergänzende Regelung zum Atemschutz erlassen hat.

Danach müssen Beschäftigte in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die bisher in den Apotheken getroffenen Hygienemaßnahmen diesen Ansprüchen gerecht werden, möchten wir Sie bitten zu prüfen, inwieweit Sie Vorkehrungen und Anweisungen für den Betrieb in Ihrer Apotheke aktualisieren müssen, z.B. für den Handverkauf.