Auffrischungsimpfung für alle ermöglicht
03.11.2021 - Information & Internet, Pandemie
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) beschlossen, das Angebot für Booster-Impfungen deutlich auszubauen. Daher gelten seit November in den Impfstellen keine Altersbegrenzung mehr für sogenannte Booster-Impfungen. Außerdem wurden die Fristen verkürzt. Wer mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) oder dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurde, kann nun bereits fünf Monate nach Abschluss der vollständigen Impfserie die dritte Impfung erhalten. Bei einer Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson beträgt diese Frist nur vier Wochen.
Da Mitarbeitende im Apothekenwesen (urspr. Prioritätsstufe 3) seit Anfang Mai die Möglichkeit haben sich impfen zu lassen, kann die Auffrischungsimpfung, mit einer Frist von 5 Monaten nach Abschluss der vollständigen Impfserie, noch dieses Jahr erfolgen.
Terminvereinbarungen sind unter www.impfen-thueringen.de aber auch über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie bei Fachärztinnen und -ärzten für Arbeitsmedizin möglich. Eine Übersicht der Impfaktionen ohne Termin findet sich unter www.impfen-thueringen.de/endspurt.