• Kontrast
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

„Das Rechtsstaatgebot wird hier massiv unterlaufen“
16.07.2021 - Information & Internet, externe Gremien

Seit mehr als 10 Jahren soll die Health-claims Verordnung die Bevölkerung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel vor irreführenden Werbeslogans schützen. Dass dies nicht geschieht, sondern die EU-Kommission die längst überfällige Anwendung des geltenden Rechts auf Lebensmittel mit pflanzlichen Stoffen durch Untätigkeit verhindert, davon ist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) überzeugt.

Seit mehr als 10 Jahren stehe die Prüfung der Wirkung von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen aus. So wurde nach Angaben des BPI für diese Produkte die Umsetzung der Verordnung von der Kommission gestoppt, als absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegbar sind. Nach wie vor gelangen also Produkte auf den Markt, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt sind. Darüber hinaus sind sie in ihrer Aufmachung – zum Beispiel bei der Packung und Darreichungsform – Arzneimitteln sehr ähnlich. Einer Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher sind somit Tür und Tor geöffnet.

EU-Kommission verhält sich rechtswidrig

In einem Positionspapier von 2020 wird der BPI deutlich: „Im Urteil vom 23.11.2017 (Rs. C-596/15 P und C-597/15 P) bzgl. einer Untätigkeitsklage durch Hersteller pflanzlicher Arzneimittel bringt der EuGH darin mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck, dass die offensichtliche Passivität der EU-Kommission rechtswidrig ist (Rdnr. 6 ff.) und gegen die Vorgaben der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben in Lebensmitteln verstößt. Mit ihrem Vorgehen verhält sich die EU-Kommission unglaubwürdig, das Rechtsstaatgebot wird hier massiv unterlaufen“.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Pflanzliche Arzneimittel, deren Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit in nationalen oder europäischen Zulassungs- bzw. Registrierungsverfahren dargelegt worden sind, müssen auch in Zukunft klar von Lebensmitteln - und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln - abgegrenzt werden.