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Generelle Regulierunglücken bei Nahrungsergänzungsmitteln bleiben bestehen
26.02.2021 - Information & Internet, externe Gremien, Presse, Recht

Die Verbraucherzentralen begrüßen, dass der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Tagesausflugsfahrten mit anschließender Verkaufsveranstaltung zukünftig verboten sein wird. Dies hatte die Bundesregierung in einem am 21. Januar 2021 in einem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ beschlossen. Unter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Das Verbot soll auch für Medizinprodukte wie Kapseln mit Fett- oder Kohlenhydratblockern gelten.

Dennoch sehen die Verbraucherzentralen generelle Regulierungslücken für Nahrungsergänzungsmittel als weiterhin bestehend an. Sie halten es für dringend erforderlich, dass sich die Bundesregierung auch für das Schließen dieser Regulierungslücken stark macht, z.B. durch:

  • Einführung eines nationalen Prüfverfahrens für Nahrungsergänzungsmittel
  • Festlegung gesetzlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
  • Einführung von Regelungen für Pflanzenstoffe
  • Einrichtung einer Meldestelle für die systematische Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Verstärkung der Kontrolle des Onlinehandels