• Kontrast
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

Verpackungsmüll: Onlinemarktplätze müssen besser kontrolliert werden
20.11.2020 - Information & Internet, externe Gremien

Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen.

„Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden“, so UBA-Präsident Dirk Messner.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren.