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Corona-Pandemie: ABDA-Gesamtvorstand votiert für dauerhaft erweiterte pharmazeutische Handlungsspielräume
21.08.2020 - Information & Internet, externe Gremien

Der Gesamtvorstand der ABDA hat sich am 20. August mit ersten Konsequenzen beschäftigt, die sich aus der Corona-Pandemie für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und für die Arbeit des Verbandes ergeben. In einer Resolution auf Initiative des Bayerischen Apothekerverbandes und des Berliner Apothekervereins hat sich das Gremium einstimmig dafür ausgesprochen, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung im Frühjahr 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, im Interesse einer dauerhaft zu verbessernden Patientenversorgung zu verstetigen und darüber in den Dialog mit der Politik einzutreten. Die Blickrichtung der apothekerlichen Standesvertreter richtet sich dabei insbesondere auf die Regelungen zu den erweiterten Auswahlmöglichkeiten für Apotheken (§ 1 Abs. 2 bis 4 SARS-CoV-2-AVV) sowie zur Vergütung des Botendienstes.