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Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt Altersgrenzen für Verschreibungspflicht von Diphenhydramin und Doxylamin
24.01.2020 - Information & Internet, externe Gremien, Arzneimittelinformation

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, Diphenhydramin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen.