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Weihnachtsgeld ist keine Selbstverständlichkeit: Tarifbindung sichert Sonderzahlung
29.11.2019 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen

Seit 30 Jahren haben tarifgebundene Apothekenangestellte Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent ihres monatlichen Tarifbruttogehalts. Wie die ADEXA auf ihrer Website schreibt, muss die tarifliche Sonderzahlung laut Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) spätestens mit dem Novembergehalt überwiesen werden. Die Apothekenleitung kann sie aber auch in Teilbeträgen auszahlen. Der Anspruch entsteht nach Angaben der ADEXA erst, wenn das Arbeitsverhältnis in der betreffenden Apotheke bzw. dem Filialverbund länger als sechs Monate dauert.