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Bundesregierung reagiert auf Lieferengpässe von Arzneimittel
19.11.2019 - Information & Internet, externe Gremien

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will dafür sorgen, dass Patienten nicht mehr auf Arzneimittel warten müssen. Das ist Ziel mehrerer Gesetzesinitiativen, die in der Koalition aktuell besprochen werden.

„Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente unverzüglich bekommen. Das ist momentan leider zu häufig nicht der Fall. Aber Arzneimittelversorgung ist Grundversorgung. Hier muss Staat funktionieren. Deshalb werden wir alles tun, um Lieferengpässe von Medikamenten künftig zu vermeiden. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher. Und wir werden auf internationaler Ebene nach Lösungen suchen, damit wieder Arzneimittel in Europa hergestellt werden.“ bekennt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Meldung, die vom Gesundheitsministerium verbreitet wird.

Die Pläne im Einzelnen:
  • Meldepflicht: Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler werden verpflichtet, zu versorgungsrelevanten Arzneimitteln Informationen zu Lagerbeständen, Warenflüssen und drohenden Lieferengpässen an die Bundesoberbehörden zu melden. So kann die Versorgungslage kontinuierlich eingeschätzt werden und der Bund erhält einen Überblick, wo es bei drohenden Lieferengpässen noch Restbestände von Medikamenten gibt.
  • Lagerhaltung: Um Lieferengpässe zu vermeiden, sollen die Bundesoberbehörden Unternehmen und Großhändlern für kritische Arzneimittel Vorgaben zur Lagerhaltung machen können.
  • Kennzeichnung: Arzneimittel, die in Deutschland abgegeben werden, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Im Ausnahmefall dürfen künftig auch Medikamente eingesetzt werden, die in ausländischer Sprache gekennzeichnet sind, sofern die Anwendung direkt vom Arzt am Patienten erfolgt.
  • Rabattausnahme: Heute verpflichten Rabattverträge die Apotheken, besonders preisgünstige Medikamente abzugeben. Sollten diese rabattierten Medikamente in der Apotheke nicht zur Verfügung stehen, sollen Apotheker künftig nach Ablauf von 24 Stunden auch alternative Arzneimittel abgeben dürfen.
  • Beirat: Die Versorgungsrelevanz von Arzneimitteln sowie Lieferengpässe und mögliche Reaktionen soll künftig ein Beirat beim BfArM bewerten. Dieser Beirat besteht aus Vertretern von Fachgesellschaften, Apothekerverbänden, Arzneimittelkommission und Pharmaunternehmen.
Allerdings wird das Ministerium nicht genauer in Bezug auf die konkreten Initiativen, den Stand der Pläne oder gar einen verbindlichen Zeitplan.