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Mutterschutz digital
14.11.2025 - Apothekenwesen, Information & Internet, externe Gremien, Recht

Thüringen stellt auf digitales Mitteilungsverfahren um

In Thüringen steht ein neuer Online-Service für die Benachrichtigungsplichten und Anträge von Arbeitgebern und Ausbildungsstellen zur Verfügung, wenn eine Frau mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt.

Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber oder die Ausbildungsstelle dann verpflichtet, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unverzüglich zu informieren. Diese Mitteilung kann jetzt unkompliziert online erfolgen. Der Onlinedienst fragt alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise ab, damit die Mitteilung vollständig und schnell im Thüringer Landesamt für Verbrauchschutz eingeht.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde zur Überwachung des Arbeitsschutzes in Thüringen. Auf verbraucherschutz.thueringen.de erhalten Arbeitgeber sowie schwangere und stillende Frauen weitere Informationen sowie Unterstützung zum Thema Mutterschutz.