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Steigende Verantwortung für Krankenhausapotheken
28.11.2025 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, Arzneimittelinformation, Qualitätssicherung

Rote-Hand-Briefe im Krankenhaus nicht mehr an alle Ärztinnen und Ärzte

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren, dass ab dem 1. Januar 2026 Rote-Hand-Briefe nicht mehr an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte durch die pharmazeutischen Unternehmer versandt werden.

Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erhalten weiterhin postalisch den Rote-Hand-Brief und sind aufgefordert, das leitende ärztliche Personal über diese arzneimittelsicherheitsrelevanten Informationen zu informieren.

Dies entspricht aus Sicht der Behörden vielfach schon der alltäglichen Praxis, da die Weitergabe von arzneimittelsicherheitsrelevanten Informationen und Beratung der Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken gegenüber dem ärztlichen Personal des Krankenhauses etabliert ist. Die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken informieren die leitenden Ärztinnen und Ärzte sowie die Arzneimittelkommission des Krankenhauses im Rahmen ihrer bestehenden allgemeinen Pflicht über Arzneimittelrisiken.