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Apothekenpflicht ist eine Notwendigkeit und eine Aufgabe
18.09.2026 - Apothekenwesen, Arzneimittelinformation, Information & Internet, externe Gremien, interne Gremien

In einer aktuellen Meldung berichtet die AMK von den Ergebnissen einer Auswertung der ihr vorliegenden Meldungen zu nicht verschreibungspflichtigen Pseudoephedrin-haltigen Kombinationsarzneimitteln. Für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2026 wurden 51 Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) im Zusammenhang mit sieben rezeptfrei erhältlichen Präparaten identifiziert. Davon entfielen 15 Meldungen auf Kombinationen mit H1-Antihistaminika, 19 Berichte auf Kombinationen mit Acetylsalicylsäure (ASS) und 17 mit Ibuprofen.

Der Einzelfall, der ein Leben verändert

Der erste Eindruck täuscht – 51 Meldungen in 13,5 Jahren, das scheint nicht viel, knapp vier im Jahr, eine im Quartal verteilt auf 16.5000 bis 21.000 Apotheken. da waren wohl nur sehr wenige oder vielleicht sogar keine Apotheke in Thüringen betroffen. Aber der Rückschluss, dass das kein Problem ist, ist verfrüht. In dem Bericht ist die Rede von einem 42 Jährigen, dessen Leben nach der Anwendung eines solchen Präparates einen tiefen Einschnitt bekam. Weil er Heuschnupfen hatte, unter Asthma litt, allergisch reagierte?

Arzneimittel sind sicher. Durch die Apothekenpflicht.

Es geht uns nicht darum, eine Präparategruppe in Frage zu stellen. Uns ist wichtig zu zeigen – Ihre Arbeit ist wichtig! Sie können solche Komplikationen verhindern, in dem Sie vor der Abgabe von stark beworbenen und allseits bekannten Kombinationspräparaten erst einmal klären, was eigentlich die Symptome sind und welche Beschwerden wirklich im Vordergrund stehen. Alle Arzneimittel sollten nicht mit einem Klick im Warenkorb landen, sondern auf Ihre fachliche Empfehlung hin gezielt übergeben werden. Arzneimittel sind sicher. Auch und gerade, weil die Apotheken dazu beraten.