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STIKO aktualisiert COVID-19-Impfempfehlung
10.07.2026 - Apothekenwesen, Information & Internet, externe Gremien

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese an die aktuelle epidemiologische Situation und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst. Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung verfügt heute über eine durch vielfältige Antigenkontakte geprägte hybride Immunität und ist dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere.

Daher entfällt die Empfehlung zum Erlangen der Basisimmunität für die erwachsene Bevölkerung (einschließlich Schwangeren ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen).

Zukünftig gilt die Standardimpfempfehlung im Alter von ≥ 75 Jahren. Die Indikationsimpfempfehlung gilt weiterhin für viele Grunderkrankungen, sowie beispielsweise für Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegepersonal mit direktem Kontakt zu Bewohnenden in Pflegeheimen. Die jährliche Impfung soll (einmalig pro Saison) bevorzugt mit dem Beginn der Saison im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden.

Auf die Berechtigung von Apothekerinnen und Apothekern COVID-19-Impfungen durchzuführen, hat die Änderung der Empfehlung keinen direkten Einfluss. Die Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen gebunden. Das Vorliegen einer Impfempfehlung ist keine Voraussetzung für die Durchführung der Impfung. Allerdings kann dies Einfluss auf die Abrechnungsfähigkeit der Leistung gegenüber der GKV haben.