DAC/NRF-Rezepturhinweis „Aromen“ - mehr als Geschmackssache 10.04.2026 - Information & Internet, Apothekenwesen
Kinder mögen es nicht bitter
Ein NRF-Rezepturtipp aus dem März widmet sich dem wichtigen Compliance-Thema „Geschmack“. Gerade bei kleinen Kindern, die Oralia mit bitteren oder salzigen Wirkstoffen wie Ibuprofen oder Antibiotika einnehmen müssen, sind da kaum zu Kompromissen bereit. Nicht zuletzt deshalb findet man in der Zusammensetzung flüssiger Arzneiformen zum Einnehmen in der Regel Süßungsmittel und Geschmackskorrigentien, die die Akzeptanz erhöhen sollen. Nach Angaben der Rezepturexpertinnen aus Eschborn verleihen Erdbeer- oder Orangenaromen Zubereitungen einen ansprechenden Geruch und sollen helfen, den unangenehmen Geschmack zu überdecken. Auch ätherische Komponenten wie Pfefferminzöl haben sich in Zubereitungen zur Anwendung in der Mundhöhle und zum Einnehmen bewährt.
DAC/NRF-Rezepturhinweis „Aromen“ aktualisiert
Für einen Überblick über Aromen bei nicht standardisierten flüssigen Zubereitungen wurde der gleichnamigen DAC/NRF-Rezepturhinweis um die in Apotheken erhältlichen Ausgangsstoffe erweitert. Dort sind nun auch deren Eigenschaften (lipophil oder hydrophil?) und Einsatzkonzentrationen zu lesen sowie verfügbare NRF-Vorschriften verlinkt, um zum Beispiel Informationen zu ggf. erforderlichen Dispersionsmitteln (wie Macrogol-40-glycerolhydroxystearat) zu erhalten.