Medikationsanalysetraining - ein Teil der Ausbildung?! 20.02.2026 - Ausbildung, Apothekenwesen, Fortbildung, externe Gremien, Recht
Uns erreichte die folgende Anfrage eines Pharmazeuten im Praktikum zum geplanten „Medikationsanalysetraining im Praktischen Jahr“: „Vielen Dank für das tolle Angebot, zur Teilnahme an dem Medikationsanalysentraining! Gerne würde ich daran teilnehmen, jedoch liegt der Termin leider innerhalb meiner Arbeitszeit. Mein Arbeitgeber hätte gerne einen Nachweis dazu, dass ich im Rahmen meiner Ausbildung an dieser Veranstaltung teilnehmen muss.“
Danke für Ihre Nachricht. Die Antwort ist im Grunde einfach, aber doch auch etwas vielschichtiger.
Teilnahme an begleitenden Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend
Nach derzeitiger Auffassung können wir die Veranstaltung nicht einfach zu einer verpflichtenden begleitenden Unterrichtsveranstaltung machen. Die LAKT erfüllt hier als zuständige Stelle eine staatliche Aufgabe, wir sind aber nicht selbst die „zuständige Behörde“. Diese ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, konkret das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (LPA). Das heißt, alles, was wir hier anders machen als „wie immer“, muss abgestimmt werden, wenn es denn Teil des praktikumsbegleitenden Unterrichts und damit verpflichtend werden soll. Diese Abstimmung läuft im Moment. Im Grunde lässt die Approbationsordnung hier sehr viel Spielraum, denn es werden keine genaueren Aussagen zu Art und Umfang des begleitenden Unterrichts gemacht, die einzig verbindliche Vorgabe ist für uns als zuständige Stelle die Anlage 8 mit den darin benannten Inhalten. Die nun geplante Reihe zur Medikationsanalyse erfüllt diese inhaltliche Vorgabe.
Das LPA muss sich positionieren
Wir werden sehen, wie das LPA unseren Vorschlag zur Erweiterung des praktikumsbegleitenden Unterrichts bewertet, derzeit ist die Reihe eine gezielte Fortbildung für Pharmazeut innen im Praktikum. In erster Linie wird dies wohl eine Frage der Kosten sein, inhaltlich bewegen wir uns ohne Frage im vorgegebenen Rechtsrahmen. In diesem „Pilotprojekt“ übernimmt die LAKT die Kosten, grundsätzlich ist dies aber die Aufgabe des Landes Thüringen.
Fortbildung in der Arbeitszeit mit Zustimmung des Ausbilders
Soweit zu den Hintergründen. Im Moment ist es die Entscheidung Ihres Ausbilders, ob er Ihnen die Teilnahme an dieser gezielt für Pharmazeuten im Praktikum konzipierten Veranstaltung während der Arbeitszeit gestattet. Wir können es ihm nur sehr ans Herz legen, denn die Medikationsanalyse ist als honorierte pharmazeutische Dienstleistung in ihrer Wichtigkeit für den Berufsstand gar nicht hoch genug einzuschätzen.