Methadon: Bessere Unterscheidung von Einzeldosis und Mehrdosen 05.02.2026 - Arzneimittelinformation, Apothekenwesen, externe Gremien, Information & Internet
NRF-Rezepturtipp weist auf aktualisierte Rezepturvorschriften hin
Methadonhydrochlorid und Levomethadonhydrochlorid werden zur Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit angewendet. Für beide Wirkstoffe gibt es standardisierte NRF-Vorschriften, die kürzlich redaktionell überarbeitet wurden.
Für die Anwendung im Sichtbezug können die Methadon- oder Levomethadonhydrochlorid-Lösungen in ein Mehrdosenbehältnis abgefüllt werden. Dieses Behältnis verbleibt in der Verantwortung des verschreibenden Arztes oder seines Beauftragten. Bei Take-home-Verordnungen müssen Methadon- und Levomethadonhydrochlorid-Lösung kindergesichert in Einzeldosen abgepackt werden.
„Mittel zur Opioidsubstitution“
Diese Differenzierung wird in den beiden NRF-Rezepturvorschriften der neubenannten Rubrik 29 nun deutlicher dargestellt. Dadurch ergeben sich beispielsweise auch unterschiedliche Kennzeichnungen und durch unterschiedliche Packmittel auch unterschiedliche Aufbrauchsfristen und Laufzeiten.