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Methadon: Bessere Unterscheidung von Einzeldosis und Mehrdosen
05.02.2026 - Arzneimittelinformation, Apothekenwesen, externe Gremien, Information & Internet

NRF-Rezepturtipp weist auf aktualisierte Rezepturvorschriften hin

Methadonhydrochlorid und Levomethadonhydrochlorid werden zur Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit angewendet. Für beide Wirkstoffe gibt es standardisierte NRF-Vorschriften, die kürzlich redaktionell überarbeitet wurden.

Für die Anwendung im Sichtbezug können die Methadon- oder Levomethadonhydrochlorid-Lösungen in ein Mehrdosenbehältnis abgefüllt werden. Dieses Behältnis verbleibt in der Verantwortung des verschreibenden Arztes oder seines Beauftragten. Bei Take-home-Verordnungen müssen Methadon- und Levomethadonhydrochlorid-Lösung kindergesichert in Einzeldosen abgepackt werden.

„Mittel zur Opioidsubstitution“

Diese Differenzierung wird in den beiden NRF-Rezepturvorschriften der neubenannten Rubrik 29 nun deutlicher dargestellt. Dadurch ergeben sich beispielsweise auch unterschiedliche Kennzeichnungen und durch unterschiedliche Packmittel auch unterschiedliche Aufbrauchsfristen und Laufzeiten.