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Richtige Arzneimittelentsorgung und -anwendung
02.02.2026 - Apothekenwesen, Information & Internet, Recht, Arzneimittelinformation

„Ich habe eine Apotheke aufgesucht, um abgelaufene Medikamente ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. abzugeben. Mir wurde dies jedoch verweigert. Stattdessen wurde mir von den Mitarbeitenden mitgeteilt, ich solle die Medikamente einfach im Hausmüll entsorgen. Diese Aussage hat mich sehr irritiert, da mir bekannt ist, dass insbesondere Medikamente nicht unbedacht entsorgt werden sollten und Apotheken in der Regel zumindest über eine fachgerechte Entsorgung informieren.

Als Kundin/Kunde erwarte ich von einer Apotheke eine verantwortungsvolle und fachlich korrekte Beratung, insbesondere in Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Die pauschale Empfehlung, Medikamente im Hausmüll zu entsorgen, halte ich für problematisch und nicht dem Anspruch einer Apotheke entsprechend. Ebenso wurde mir gesagt, dass die Apotheke selbst ihre Medikamente nur in den Hausmüll entsorgt.“

Danke für Ihre Nachricht und die darin enthaltene Frage. Auch wenn Sie das überrascht, Arzneimittel sollen tatsächlich über den Hausmüll entsorgt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Hausmüll verbrannt wird und damit auch Arzneimittel so zerstört werden, dass sie und etwaige Abbauprodukte nicht ins Grundwasser gelangen und damit kein Problem mehr für die Umwelt darstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf bfarm.de und auf arzneimittelentsorgung.de.

„Geschützte Entsorgung“ kann vor Unfällen und Missbrauch schützen

Trotzdem kann es sinnvoll sein, Arzneimittel auch über die Apotheke entsorgen. Bei Arzneimitteln kann es sich um sehr potente Wirkstoffe handeln, die ggf. auch eine Gefahr darstellen, wenn sie falsch angewendet werden. Auch der Arzneimittelmissbrauch kann dabei eine Rolle spielen. Insofern kann die einfache (ungeschützte) Entsorgung über den Hausmüll eben auch dazu führen, dass es zu Arzneimittelvergiftungen kommt, weil die weggeworfenen Tabletten „so schön bunt sind“. Dieses Argument wirkt auf den ersten Blick auch eher abwegig, allerdings sind solche Fälle wohl schon vorgekommen.

Fazit: Apotheken sind nicht verpflichtet, Altmedikamente zurückzunehmen. Es gibt keinen gesonderten Weg zur Entsorgung, wie man ihn bei Batterien oder quecksilberhaltige Leuchtmittel kennt. Sie sind im Regelfall über den Hausmüll zu entsorgen, da dieser verbrannt wird. Nur in wenigen Landkreisen ist die Entsorgung über Schadstoffmobile oder Problemabfallannahmestellen gefordert. Dies passiert in der Regel dann, wenn der Müll nicht verbrannt oder nicht mit ausreichend hohen Temperaturen verbrannt wird.

Was können Sie noch tun?

Das Bundesumweltamt hat Informationen veröffentlicht, wie Sie als Verbraucherin Arzneimittel umweltbewusst anwenden können. Diese Informationen finden Sie auf: umweltbundesamt.de.

Die Medikationsanalyse optimiert Ihre Arzneimittelanwendung

Wenn Sie viele Arzneimittel anwenden müssen, empfiehlt es sich, einmal im Jahr die Apotheke Ihres Vertrauens im Rahmen einer Medikationsanalyse prüfen zu lassen, wie gut Ihre Medikation auf Sie eingestellt ist. Diese sogenannte pharmazeutische Dienstleistung ist für Sie kostenlos, wenn Sie mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft anwenden müssen. In der Medikationsanalyse prüft die Apotheke, inwieweit es zu Wechselwirkungen zwischen Ihren Arzneimitteln kommen kann, ob die Dosierungen stimmen und ob noch alle Arzneimittel notwendig sind. Auch der Umwelt hilft die Medikationsanalyse, weil Sie danach wissen, welche Arzneimittel Sie tatsächlich brauchen.