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Antragsteller brauchen noch etwas Geduld
26.01.2026 - Apothekenwesen, externe Gremien, Information & Internet

Am 23. Januar hat das Thüringer Ministerium die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für die Übernahme bzw. Neugründung von Apotheken im ländlichen Thüringen bekanntgegeben. Über die Eckpfeiler der neuen Richtlinie haben wir Sie informiert.

Auf unsere Nachfrage beim für die Antragsbearbeitung zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt wurde uns mitgeteilt, dass das Antragsformular derzeit noch nicht finalisiert wurde. Auch die Förderrichtlinie selbst konnte uns noch nicht zur Verfügung gestellt werden.

Konkrete Anfragen sind bereits jetzt möglich

Dessen ungeachtet können sich Interessenten bereits jetzt mit ihren Fragen an die zuständige Stelle TLVwA wenden, die sie per Mail an Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de oder telefonisch unter 0361 57 333 2167 erreichen.

Wir streben an, gemeinsam mit dem Fachbereich eine Informationsveranstaltung durchzuführen, sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht und alle Details der Antragstellung geklärt sind.