Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens geplant 09.01.2026 - Apothekenwesen, Recht, externe Gremien
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens vorgelegt.
Der Entwurf sieht in erster Linie die Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände bei Straftaten gegen Menschen, die Gemeinwohl dienende oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausführen sowie gegen Amts- und Mandatsträgerinnen vor. Für Apothekerinnen und Apotheker sowie das weitere in der Apotheke tätige Personal ist die Einführung des neuen § 116 StGB-E von Relevanz, welcher die Behinderung der beruflichen Ausübung durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt unter Strafe stellt.
Bis die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist es sicher noch ein weiter Weg, aber es ist ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird. Auch gegenüber den Apotheken.