Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes 10.10.2025 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen
Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 8. Oktober 2025 den Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zu Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Sie hält daran fest, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken (im Folgenden: Medizinalcannabis) an einen persönlichen (Erst-)Kontakt zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin geknüpft wird und ein Inverkehrbringen im Wege des Versandhandels untersagt werden soll.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 ist nach Ansicht des Bundesgesundheitsministerium eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu. Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich stiegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung.
Danach kann Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patientin und Ärztin oder Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Dabei sind Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordert. Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation mindestens einmal im Jahr erfolgen. Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibt von davon unberührt.