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DHS nimmt Stellung zur Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes
05.08.2025 - Apothekenwesen, externe Gremien, Recht

Persönlicher Arztkontakt bei allen Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotential wichtig

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes abgegeben. Darin spricht sich der Verein dafür aus, dass für alle Medikamente mit einem Abhängigkeitspotenzial, ein persönlicher Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend sein sollte. Diese Regelung erachte man für Medizinal-Cannabis genauso für erforderlich, wie bei der Verschreibung von z.B. Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial. Im weiteren Verlauf der Behandlung sollte es in der Verantwortung der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt obliegen, wie oft und in welcher Taktung der persönliche Arztkontakt erforderlich ist.

Weitere Forschung und vor allem Prävention erforderlich

Darüber hinaus spricht sich die DHS dafür aus, dass die Erkenntnislage über die Indikationen und den medizinischen Nutzen von Medizinal-Cannabis durch eine verbesserte Forschung ausgebaut wird. Um die Folgen von Cannabiskonsum zu reduzieren, spricht sich die DHS erneut für eine deutliche Stärkung der Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe aus, die auf allen politischen Ebenen (Bund, Ländern und Kommunen) erfolgen muss.

Staat muss Werbeverbote durchsetzen

Wichtig sei auch, dass der Gesetzgeber aktuellen Entwicklungen im Bereich der eigentlich verbotenen Werbung entschiedener entgegentritt. Es könne nicht sein, dass auf Internetseiten, in sozialen Medien und sogar auf Plakatwänden intensiv für Medizinal-Cannabis geworben wird. Der Gesetzgeber und die Behörden sind aufgefordert, diese Entwicklungen klar zu unterbinden.