BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom
01.07.2025 - Information & Internet, externe Gremien
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt Patientinnen und Patienten vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken. Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Die Sicherheit und die Wirksamkeit von Kratom sind bisher nicht ausreichend geprüft. Kratom wird im Internet als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. Kratom wird aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes gewonnen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des BfArM.