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Gesundheitsminister wollen Apotheken stärken
19.06.2025 - Apothekenwesen, externe Gremien, Information & Internet

In der letzten Woche tagte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im thüringischen Weimar. Die Beschlüsse der GMK sind nun auf der Internetseite der Konferenz veröffentlicht worden. Für die Apotheken und die von ihnen getragene Arzneimittelversorgung sind die folgenden Beschlüsse besonders relevant.

Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen für den Apothekenbereich

Die GMK fordert den Bund „vor dem Hintergrund der aktuellen prekären wirtschaftlichen Situation der Apotheken zu einer möglichst zeitnahen Apothekenreform auf“. Der Koalitionsvertrag kann die Apothekenfinanzierung stärken und zu einer Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in der Vor-Ort-Apotheke beitragen.

Die GMK begrüßt den Koalitionsvertrag und sieht im Vergleich zu dem Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes aus 2024 eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Apotheken.

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung – EU-Kommunalabwasserrichtlinie überarbeiten

Die GMK betont die Wichtigkeit der Arzneimittelversorgung. Die Kommunalabwasserrichtlinie sollte überarbeitet werden, sodass sie die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln nicht gefährdet, die Attraktivität des Pharmastandortes Europa nicht verringert und keine zusätzliche Bürokratie schafft.

Pharmazeutische Dienstleistungen

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung ist eine sicherstellende Finanzierung der Apotheken. Dazu solle das Vergütungssystem für pharmazeutische Dienstleistungen angepasst werden. Für eine Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheke sollen pharmazeutische Dienstleistungen attraktiver werden, z.B. bei dem Medikations-Management und der Betreuung von Chronikern.

Umgang mit der staatlichen Reserve antiviraler Arzneimittel für den Pandemiefall

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind der Auffassung, dass bei einer physischen Einlagerung von Fertigarzneimitteln oder Wirkstoffen zusätzlich zu der Beschaffung erhebliche laufende Kosten für die Lagerhaltung und ggf. für eine erforderliche Wälzung, für die Stabilitätsuntersuchungen, für die Vorhaltung von Herstellungs- und Transportkapazitäten und für die Vernichtung entstehen. Sie bitten die mit Beiträgen zur Pandemieplanung beauftragten AOLG-Arbeitsgruppen bei ihren Planungen zu berücksichtigen, dass zukünftig, soweit möglich, von einer physischen Beschaffung und Einlagerung von Fertigarzneimitteln oder Wirkstoffen abgesehen und stattdessen auf andere fachlich sinnvolle Vorsorgekonzepte gesetzt werden sollte.

Über das weitere Vorgehen bezüglich der bereits eingelagerten Wirkstoffe entscheiden die Länder nach Prüfung der Wirksamkeit und Verwendbarkeit. Die Länder bitten das BMG diese Prüfung durch das BfArM durchführen zu lassen.