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Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
22.06.2021 - Pandemie, Recht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 11. Juni 2021 festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiterhin besteht.

Diese Feststellung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt sie als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens nach drei Monaten nach dieser Feststellung (also im September) erneut das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt (für die jetzige Feststellung – die auf diejenige vom 4. März 2021 folgte – war noch die Übergangsvorschrift des § 77 Abs. 4 IfSG relevant, wonach der Bundestag spätestens bis zum 1. Juli 2021 zu entscheiden hatte). Somit gelten die bekannten Pandemiemaßnahmen und Ausnahmevorschriften, die auf der Grundlage des IfSG erlassen wurden, weiter.