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ABGESAGT | Ersthelfer Auffrischungskurs - AUSGEBUCHT

Bitte tragen Sie ab dem Betreten des Apothekerhauses und während des gesamten Tages eine Mund-Nase-Bedeckung.
Bei jedem Unfall in der Apotheke muss die erforderliche Erste Hilfe gewährleistet werden können. Damit jederzeit an jedem Unfallort und bei Notfällen sofort geholfen werden kann, muss nach den BGW-Unfallverhütungsvorschriften in jedem Unternehmen von 2 bis 20 anwesenden Versicherten, das heißt in allen betrieblichen Bereichen, auf allen Bau- und Montagestellen und bei allen außerbetrieblichen Arbeiten, stets mindestens ein Ersthelfer anwesend sein.

Die Ausbildung in Erster Hilfe besteht aus einem Grundkurs mit neun Stunden (Grundkurs). Ein Auffrischungskurs von ebenfalls neun Stunden, muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.

Die Unfallverhütungsvorschriften finden Sie unter www.bgw-online.de zum Nachlesen. Kapitel 4 der BGVA 1 - Grundsätze der Prävention - beschreibt die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, also auch die Erste Hilfe. Bisher waren es meist pharmazeutische Mitarbeiter, die der Verpflichtung der Apotheken zu einem geschulten Ersthelfer nachkamen. Selbstverständlich sind diese Kurse aber auch für das nicht-pharmazeutische Personal interessant und können zu einer wichtigen Entlastung in der Apotheke führen.

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE WICHTIGE INFORMATION:

Die Gebühren für die Teilnahme an den Ersthelferkursen werden grundsätzlich von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernommen.

Allerdings gibt es seit dem 01.11.2017 ein neues Online-Abrechnungsverfahren der BGW. Mithilfe dieses neuen Online-Verfahrens überprüft die BGW, ob für die für den Kurs vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme möglich ist. Damit ergibt sich für die Apotheken eine Umstellung. Diese Umstellung beinhaltet eine Registrierung für das Online-Verfahren, an deren Ende Sie eine Kostenübernahmeerklärung (das sogenannte "Anmeldeformular") erhalten, die Sie zum Ersthelferkurs mitbringen MÜSSEN.

Diese Kostenübernahmeerklärung muss ausgedruckt und am Seminartag vorgezeigt werden. Sollten diese Kostenübernahmeerklärung nicht vorhanden sein, ist eine Teilnahme am Ersthelferkurs nicht möglich bzw. müssen die Kosten von etwa 35 Euro nach Rechnungslegung durch die Johanniter selbst gezahlt werden. Eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten durch die BGW ist nach Auskunft der Johanniter nicht möglich.

Das Einholen der Kostenübernahmeerklärung ist VOR jedem Ersthelferkurs notwendig.

Zur Registrierung, die am selben Tag noch durchgeführt wird, gelangen Sie: H I E R

Über den Button "Online-Verfahren starten" gelangen Sie zur Registrierung und danach zur eigentlichen Anmeldung. Halten Sie für die Meldung bitte Ihre BGW-Mitgliedsnummer/Kundennummer bereits. Diese müssen Sie zwingend angeben.

Besuchen Sie den Kurs nicht im Auftrag der Apotheke, werden Ihnen für die Teilnahme etwa 30 Euro in Rechnung gestellt.



Bei Interesse melden Sie sich bitte formlos über unser Kontaktformular unter Nennung des Namens der teilnehmenden Person und einer E-Mail-Adresse für die Anmeldebestätigung an. Vielen Dank! Sollte dieser Ersthelferkurs ausgebucht sein, melden Sie bitte trotzdem auf diesem Weg Ihren Schulungsbedarf an. Sie erhalten von uns eine E-Mail, sobald wir wieder neue Kurstermine anbieten können.