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Befristete Mehrwertsteuersenkung belastet auch Apotheken
15.06.2020 - Presse, Information & Internet, Pandemie, externe Gremien

Der Thüringer Apothekerverband e.V. (ThAV) begrüßt grundsätzlich die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zur Bekämpfung der Corona-Folgen. Eine dieser Maßnahmen betrifft die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5%, welche am Freitag beschlossen worden ist.

Diese zentrale Maßnahme, mit der die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern will, ist trotz der Entlastung der Verbraucher mit nicht verhältnismäßigem bürokratischen Aufwand und spürbaren Kosten für Unternehmen verbunden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, gibt Folgendes zu bedenken: „Der Umstellungsaufwand bei der Rechnungslegung beziehungsweise Buchführung sowie in der Preisbildung der Apotheken in Thüringen und im gesamten Bundesgebiet ist nicht absehbar“. Hierbei stellt er - neben anderen Belastungen - klar, dass dadurch aufwendige Preisauszeichnungen in vielen Apotheken erforderlich sind. Zusätzlich müssen die Kassensysteme innerhalb kurzer Zeit zweimal neu programmiert werden. Dies kann auch bei Apotheken den erhofften positiven Konjunktureffekt zunichtemachen. Am Ende wird aus seiner Sicht das erklärte Ziel mit dieser Maßnahme also nicht erreicht. Verbraucher werden kaum entlastet und die Unternehmen dafür mehr belastet.